Das ändert sich zum 1. Januar 2006: JAE
und Beitragsbemessungsgrenze
Kabinett beschließt Rechengrößen der Sozialversicherung für
2006
Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der
Sozialversicherung für 2006 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006)
beschlossen.
Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006 erfolgt die jährliche
Aktualisierung von Rechengrößen der Sozialversicherung (z. B.
Beitragsbemessungsgrenze, Bezugsgröße, Jahresarbeitsentgeltgrenze) aufgrund der
Einkommensentwicklung im Jahre 2004 in Höhe von 0,42 v.H. in den alten bzw. 0,51
v.H. in den neuen Bundesländern. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich
geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung
ist die bundeseinheitliche Einkommensentwicklung in Höhe von 0,45 v.H.
maßgebend.
* Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze
(West) für das Jahr 2006 wird 5.250 Euro/Monat betragen (2005: 5.200 Euro). Die
Beitragsbemessungsgrenze (Ost) beträgt im Jahr 2006 4.400 Euro/Monat, dieser
Betrag entspricht aufgrund der geringen Lohnentwicklung im Jahr 2004 und der
anzuwendenden gesetzlichen Rundungsregelung dem des Jahres 2005.
* Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung
ist (z. B. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für
freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die
Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der
gesetzlichen Rentenversicherung), wird für das Jahr 2006 auf 2.450 Euro/Monat
(West) und 2.065 Euro/Monat (Ost) festgesetzt. In der gesetzlichen
Krankenversicherung gilt eine einheitliche Bezugsgröße für Ost und West in Höhe
von 2.450 Euro/Monat.
* Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird – wie in der Vergangenheit auch – an die
Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer angepasst. Die
Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2006 wird auf 47.250 Euro festgesetzt.
Diese Grenze entspricht – wie bisher – dem Wert von 75 % der
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Für
Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt
geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der danach festgesetzten
Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die
Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2006 42.750 Euro betragen. Dieser Wert
ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
(Pressemitteilung des BMGS vom 02.11.2005)
weitere Informationen:
KKH warnt vor Schnellschüssen in der
Gesundheitspolitik
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) übt scharfe Kritik an Überlegungen,
Bezieher höherer Einkommen durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
stärker zur Finanzierung der Ausgaben der Krankenversicherung heranzuziehen.
Je nach Ausgestaltung der Erhöhung könnten die Krankenkassen dadurch rund 250
Millionen Euro bis eine Milliarde Euro pro Jahr an Mehreinnahmen verzeichnen.
Für die Betroffenen würde sich daraus eine Erhöhung ihres bisherigen Beitrages
um 10 bis fast 50 Prozent ergeben. "Eine derartige Mehrbelastung einem
Personenkreis zuzumuten, der schon jetzt mit hohen Beiträgen zur Finanzierung
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beiträgt, wäre unverantwortlich", so
Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. "Anstatt sich konsequent für eine
wirksame Ausgabenbegrenzung einzusetzen, wird hier einseitig auf eine
Verbesserung der Einnahmen gesetzt - dies zeugt von einer politischen
Hilflosigkeit ohne Beispiel", so Kailuweit weiter.
Allein für Arzneimittel werden die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr
rund vier Milliarden Euro mehr ausgeben als noch in 2004. Dies zeige, dass sich
die Gesundheitspolitik der Großen Koalition auf die Ausgabenseite konzentrieren
müsse. Gleichzeitig sollte die Politik bedenken, dass jede Diskussion über eine
stärkere Belastung der Besserverdienenden die Zahl der Übertritte in die private
Krankenversicherung weiter steigen lasse. "Die der gesetzlichen
Krankenversicherung dadurch entgehenden Beiträge würden das Gesamtsystem weiter
belasten. Die sich auf den ersten Blick rein rechnerisch ergebenden
Mehreinnahmen könnten sich so schnell in Luft auflösen", warnt der KKH-Chef.
Eine derartige Entwicklung könne nur dann eingedämmt werden, wenn auch die
Mitglieder der privaten Krankenversicherung endlich zur solidarischen
Finanzierung der Gesundheitsausgaben herangezogen würden. Kailuweit erneuerte in
diesem Zusammenhang den Vorschlag der KKH, die PKV in den Finanzausgleich der
gesetzlichen Krankenkassen einzubinden. "Dies hieße Mehreinnahmen von rd. 3
Milliarden Euro für alle Kassen und eine Beitragssenkung um 0,3 Beitragspunkte",
so Kailuweit. Wenn gleichzeitig wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des
Ausgabenanstiegs in der GKV ergriffen würden, könnte die Große Koalition einen
wichtigen Beitrag zur langfristigen Stabilisierung der Finanzen in der
gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Eine Mehrbelastung für viele
Versicherte durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde sich damit
erübrigen.