Das ändert sich zum 1. Januar 2006: JAE und Beitragsbemessungsgrenze 


Kabinett beschließt Rechengrößen der Sozialversicherung für 2006

Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2006 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006) beschlossen.


Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006 erfolgt die jährliche Aktualisierung von Rechengrößen der Sozialversicherung (z. B. Beitragsbemessungsgrenze, Bezugsgröße, Jahresarbeitsentgeltgrenze) aufgrund der Einkommensentwicklung im Jahre 2004 in Höhe von 0,42 v.H. in den alten bzw. 0,51 v.H. in den neuen Bundesländern. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die bundeseinheitliche Einkommensentwicklung in Höhe von 0,45 v.H. maßgebend.

* Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze (West) für das Jahr 2006 wird 5.250 Euro/Monat betragen (2005: 5.200 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) beträgt im Jahr 2006 4.400 Euro/Monat, dieser Betrag entspricht aufgrund der geringen Lohnentwicklung im Jahr 2004 und der anzuwendenden gesetzlichen Rundungsregelung dem des Jahres 2005.

* Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung ist (z. B. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für das Jahr 2006 auf 2.450 Euro/Monat (West) und 2.065 Euro/Monat (Ost) festgesetzt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine einheitliche Bezugsgröße für Ost und West in Höhe von 2.450 Euro/Monat.

* Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird – wie in der Vergangenheit auch – an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2006 wird auf 47.250 Euro festgesetzt. Diese Grenze entspricht – wie bisher – dem Wert von 75 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der danach festgesetzten Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2006 42.750 Euro betragen. Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

(Pressemitteilung des BMGS vom 02.11.2005)

weitere Informationen:

KKH warnt vor Schnellschüssen in der Gesundheitspolitik

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) übt scharfe Kritik an Überlegungen, Bezieher höherer Einkommen durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze stärker zur Finanzierung der Ausgaben der Krankenversicherung heranzuziehen.


Je nach Ausgestaltung der Erhöhung könnten die Krankenkassen dadurch rund 250 Millionen Euro bis eine Milliarde Euro pro Jahr an Mehreinnahmen verzeichnen. Für die Betroffenen würde sich daraus eine Erhöhung ihres bisherigen Beitrages um 10 bis fast 50 Prozent ergeben. "Eine derartige Mehrbelastung einem Personenkreis zuzumuten, der schon jetzt mit hohen Beiträgen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beiträgt, wäre unverantwortlich", so Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. "Anstatt sich konsequent für eine wirksame Ausgabenbegrenzung einzusetzen, wird hier einseitig auf eine Verbesserung der Einnahmen gesetzt - dies zeugt von einer politischen Hilflosigkeit ohne Beispiel", so Kailuweit weiter.

Allein für Arzneimittel werden die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr rund vier Milliarden Euro mehr ausgeben als noch in 2004. Dies zeige, dass sich die Gesundheitspolitik der Großen Koalition auf die Ausgabenseite konzentrieren müsse. Gleichzeitig sollte die Politik bedenken, dass jede Diskussion über eine stärkere Belastung der Besserverdienenden die Zahl der Übertritte in die private Krankenversicherung weiter steigen lasse. "Die der gesetzlichen Krankenversicherung dadurch entgehenden Beiträge würden das Gesamtsystem weiter belasten. Die sich auf den ersten Blick rein rechnerisch ergebenden Mehreinnahmen könnten sich so schnell in Luft auflösen", warnt der KKH-Chef. Eine derartige Entwicklung könne nur dann eingedämmt werden, wenn auch die Mitglieder der privaten Krankenversicherung endlich zur solidarischen Finanzierung der Gesundheitsausgaben herangezogen würden. Kailuweit erneuerte in diesem Zusammenhang den Vorschlag der KKH, die PKV in den Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenkassen einzubinden. "Dies hieße Mehreinnahmen von rd. 3 Milliarden Euro für alle Kassen und eine Beitragssenkung um 0,3 Beitragspunkte", so Kailuweit. Wenn gleichzeitig wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des Ausgabenanstiegs in der GKV ergriffen würden, könnte die Große Koalition einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Stabilisierung der Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Eine Mehrbelastung für viele Versicherte durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde sich damit erübrigen.

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