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Arbeitslosenversicherung

Nach dem Sozialgesetzbuches III (SGB III) sollen die Leistungen der Arbeitsförderung dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird

Da Vollbeschäftigung nicht erreicht werden kann, will die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zumindest die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit mindern und die Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen.

 Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere
 Ohne Wettbewerb

Praktisch ohne funktionsgleiche private Konkurrenz steht die gesetzliche Arbeitslosenversicherung da. Das Risiko der Arbeitslosigkeit lässt sich nur über eine Versicherungspflicht und einen Solidarausgleich, kaum aber versicherungsmathematisch erfassen und kalkulieren.

Die Bundesanstalt für Arbeit finanziert sich überwiegend aus Beiträgen. Beitragspflichtig sind sowohl Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte und Heimarbeiter) als auch Arbeitgeber. Sie teilen sich die Beiträge entsprechend dem jeweils gültigen Beitragssatz (in 2005 insgesamt 6,5 %). Die Höhe des Beitrages wird durch die Beitragsbemessungsgrenze (in 2005: 5.200 EUR mtl.) begrenzt.