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bAV - betriebliche Altersvorsorge

Betrieblich geförderte Altersvorsorge - die betriebliche Altersvorsorge ist ein fester Bestandteil der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist eine freiwillige Sozialleistung der Unternehmen. Ihre Aufgabe ist die Ergänzung der privaten Altersvorsorge und der gesetzlichen Rentenversicherung aller Arbeitnehmer. Im Rahmen dieses so genannten "Drei-Säulen-Systems" fördert der Staat eine GEsamtversorgeung im Alter, die ausreicht, um den Lebensstandard zu sichern.

Gründe zur Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorgung:

- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Mitarbeitermotivation
- Verstärkte Bindung an das Unternehmen
- Steigerung der Attraktivität des Unternehmens am Arbeitsmarkt für Fachkräfte
- Ausnutzung von Steuervorteilen
- Verlangen des Arbeitnehmers

Es gibt folgende Formen der bAV:

- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
- Direktversicherung
- Pensionsfond