
Glasversicherung
Scherben bringen Glück!
Aber nicht, wenn Sie dabei an den finanziellen Schaden denken. Und wie
schnell kann eine Scheibe zu Bruch gehen. Oft reicht nur ein wenig Durchzug und
schon schlägt ein Fenster zu oder eine Türe knallt.
Die Glasversicherung bzw. Glasbruchversicherung ersetzt Schäden an versicherten
Sachen, die durch Bruch (z. B. Riss oder Zerbrechen) entstehen.
Was ist versichert?
- Gebäudeverglasung, z. B.:
Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terassen, Wänden, Wintergärten,
Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Lichtkuppeln, Brüstungen,
Duschkabinen, Sonnenkollektoren und Glasbausteinen
- Mobiliarverglasung, z. B.:
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und
Schrankspiegel; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro-
und Gasgeräten (je nach Versicherer auch Ceranfelder, Aquarien und Terrarien)
Darüber hinaus übernehmen die Versicherer Kosten für
- Notverglasungen / Verschalungen direkt nach dem Schadenfall
- Entsorgung
- Lieferung und Montage
- Reparatur von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk sowie Schutz-
und Alarmeinrichtungen (meist begrenzt)
Nicht versichert sind Hohlkörper wie z. B. Lampen oder Gläser.