kapitalbildene Lebensversicherung mit lebenslangen Todesfallschutz
Sterbegeld bzw. Erbschaftssteuerversicherung
Die Sterbegeldversicherung dient zur Absicherung der Erben bzw. bildet eine Absicherung gegen die Kosten einer Beerdigung seiner eigenen Person. Die Erben sollen hierdurch von den Kosten einer Beerdigung entlastet werden. Für viele Menschen gibt die Sterbegeldversicherung ein Gefühl der Vorsorge und Selbstverantwortung für die eigene Beerdigung und der damit verbundenen Kosten. In anderen Fällen dient die Versicherung auch dazu, die anfallenden Erbschaftssteuern zu minimieren und somit den Erhalt des Erbes für die Erben zu gewähren.
Die kapitalbildene Lebensversicherung mit lebenslangen Todesfallschutz wird meistens mit einer langen Beitragsdauer, bei manchen Versicherungsgesellschaften bis zum Tode der versicherten Person, abgeschlossen. Dabei haben sich Modelle begrenzten Laufzeit bis Endalter 85 und Modelle mit einer befristeten Beitragszahlungsdauer bis zum erreichen der Versicherungssumme durchgesetzt. Der Versicherungsschutz dagegen besteht dabei meistens bis zum Alter von 100 Jahren. Bei erreichen dieses Alters wird die Versicherungssumme inkl. Überschüsse häufig ausgezahlt.
Bei Versicherung ab dem 01.01.2005 wird dabei die Auszahlung mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Der zu versteuernden Anteil ist die Auszahlung abzüglich der gezahlten Beiträge.