Die Kosten, die eine Krankheit verursacht, können sehr hoch und unkalkulierbar sein. Dies gilt besonders für chronische oder schwere Erkrankungen und betrifft Behandlungskosten (Arztkosten, Heilmittel, ...), Verdienstausfälle oder auch die Finanzierung einer Haushaltshilfe. Damit Sie oder Ihre Angehörigen durch anfallende Krankheitskosten nicht Ihre finanzielle Existenz gefährden, übernimmt die Krankenversicherung dieses Risiko.
Die Krankenversicherungen sind wichtige Garanten für die Existenzsicherung
der Bürger und für die Planbarkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Die
Leistungen der Sozialversicherung übernehmen dabei eine Grundabsicherung (GKV),
die individuelle Ansprüche nicht berücksichtigen kann. Für solche individuellen
Ansprüche stehen, ob zur Ergänzung oder als Alternative (substitutive
Krankenversicherung), die privaten Krankenversicherer zur Verfügung.
Die private Krankenversicherung stellt eine Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse dar. Die Leistungen können Sie individuell vereinbaren. Von der Grundabsicherung bis zum „Top-Schutz“ (z. B. Einbett-Zimmer, Chefarztbehandlung, Krankenhauswahl und Heilpraktikerbehandlung) können Sie frei wählen. Und Sie haben auch Einfluss auf die Beitragshöhe. Denn in der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge unter anderem nach dem gewählten Versicherungsschutz.
Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit, Ihr Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall abzusichern.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil der Sozialversicherung und hat ihren Ursprung in der Sozialgesetzgebung der Bismarck-Ära. Heute ist sie im Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) geregelt.
Der Auftrag der GKV besteht darin, Versicherungsschutz im Krankheitsfall zu gewährleisten. Der Leistungskatalog ist für alle Versicherten weitgehend einheitlich. Die Beitragsfinanzierung erfolgt im Umlageverfahren. Die Leistungen werden in der Regel nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Hierzu schließen die Krankenkassen mit den Leistungserbringern Verträge. Dabei müssen die Krankenkassen und die Leistungserbringer darauf achten, dass die Leistungen medizinisch ausreichend sind.
Die Leistungen der GKV beziehen sich in erster Linie auf eine Grundversorgung bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, mit Arzneimitteln und bei Krankenhauspflege. Dazu gehören auch Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sowie bei Mutterschaft.
Gesundheitsreformen führten in der gesetzlichen Krankenversicherung dazu, dass Leistungen, welche die Versicherten früher gewohnt waren, eingeschränkt oder sogar gestrichen wurden. Und dies trotz höherer Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen.
Die private Ergänzungsversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, einige Leistungslücken der gesetzlichen Versorgung zu schließen. Es gibt zahlreiche Ergänzungsversicherungsangebote der privaten Krankenversicherungen mit unterschiedlichem Leistungsumfang.
Die Gruppenkrankenversicherung kann für die private Kranken-Vollversicherung oder die private Kranken-Ergänzungsversicherung vereinbart werden. Die Rahmenverträge zur Gruppenkrankenversicherung werden meist zwischen Versicherungsunternehmen und den jeweiligen Unternehmen, Vereinen etc. geschlossen.
Ab 30 Personen können Sie für Ihre Mitarbeiter einen Gruppenversicherungsvertrag in der Krankenversicherung abschließen. Sie haben den Vorteil, dass die Arbeitnehmer sehen, dass Sie sich für ihre Belange einsetzen.
Ihre Mitarbeiter haben dadurch die Vorteile, dass sie ca. 5% Rabatt auf den Tarifbeitrag erhalten und keine Wartezeiten ableisten müssen. Wenn die eingezahlten Beiträge die ausgezahlten Leistungen und Kosten übersteigen, erfolgt eine Beteiligung an möglichen Überschüssen.
| Voraussetzung zum Abschluss einer Gruppenkrankenversicherung |
| Sammelinkasso |
Sammelinkasso ist die gemeinsame Überweisung einer größeren Anzahl von Beiträgen (z. B. 50). Durch die Vereinbarung des Sammelinkassos, kann ein Nachlass für die Ersparnis von Verwaltungskosten gewährt werden (i. d. R. 3 %).
Jahresentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2006