Sie stellen sich die Frage wofür eine Lebensversicherung sinnvoll ist?
Eine Lebensversicherung bietet Ihnen Schutz gegen die Risiken des menschlichen
Lebens. So können Sie z. B. den vorzeitigen Tod (Todesfallrisiko), die ungewisse
Lebensdauer und die damit verbundene Sorge, ob die Altersversorgung ausreichend
ist, mit einer Lebensversicherung absichern. Darüber hinaus schützt die
Lebensversicherung Sie auch gegen Risiken, die Sie während Ihres Lebenslaufes
treffen können wie vorzeitige Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Unfalltod
oder Pflegebedürftigkeit.
Mit den nebenstehenden Versicherungsformen können Sie, angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse, Ihre Lebensrisiken absichern.
Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Altersvorsorge und einen zuverlässigen Hinterbliebenenschutz in Form einer Lebensversicherung kombiniert mit den Renditechancen einer Fondsanlage.
Sie wendet sich damit an diejenigen, die etwas für den eigenen, finanziell abgesicherten Ruhestand tun möchten, dabei die Renditechancen einer Fondsanlage nutzen wollen und zugleich Bedarf für eine Hinterbliebenenabsicherung sehen (z. B. Familien).
Im Gegensatz zur klassischen Kapital bildenden Lebensversicherung liegt das Kapitalanlagerisiko bei Ihnen.
Die Kapital bildende Lebensversicherung (auf den Todes- und
Erlebensfall) verbindet Kapitalansammlung z. B. für die finanzielle
Absicherung im Alter mit dem Todesfallschutz, d. h. finanzielle Absicherung
der Hinterbliebenen im Todesfall in einer Versicherung.
Ein Ziel, das Sie sich bestimmt auch gesetzt haben. Allerdings können Sie sich dabei nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen, denn die Altersrente beträgt in Zukunft weniger als 70 % des letzten Nettoeinkommens. Besonders gravierend ist die Differenz bei Berufstätigen mit hohem Verdienst, denn die Versorgung wird durch die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. Selbst wenn Sie zusätzlich noch Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, bleibt meist noch eine Versorgungslücke. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Bei Selbstständigen, die die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszutreten, genutzt haben, ist der Vorsorgebedarf sogar erheblich höher und die private Vorsorge noch wichtiger. Versorgungslücken entstehen auch bei Frauen, die vorübergehend oder ganz aus dem Berufsleben ausscheiden.
Häufig ist der Mann der einzige Ernährer der Familie. Stirbt der Mann, hat es eine Frau immer schwer, den Unterhalt zu bestreiten, besonders dann, wenn noch kleine Kinder da sind. Aber auch wenn die Frau stirbt, ergeben sich finanzielle Probleme. Mit der Versicherungsleistung, die im Todesfall ausbezahlt wird, ist die Familie abgesichert und kann mit der neuen Situation zumindest finanziell besser fertig werden. |
Eine Term-Fix-Versicherung ist eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt. Sie ist ähnlich der Kapital bildenden Lebensversicherung. Die Versicherungssumme und die vorhandenen Überschussanteile werden zu einem vorher fest vereinbarten Zeitpunkt (Term-Fix) zur Verfügung gestellt.
Stirbt die versicherte Person vor Fälligkeit der Versicherung, übernimmt der Versicherer die weitere Beitragszahlung bis zum Fälligkeitstermin. Bei Tod der versicherten Person wird also keine Kapitalleistung fällig. So wird sichergestellt, dass zum fest vereinbarten Zeitpunkt trotz des Todes des Ernährers (der sinnvollerweise als versicherte Person eingesetzt wird) das gewünschte Kapital zur Verfügung steht.
Diese Form wird abgeschlossen, um die z. B. Ausbildung eines Kindes abzusichern (Ausbildungsversicherung), um Kapital für eine Existenzgründung oder einen sonstigen Anlass zu einem festgelegten Termin zur Verfügung zu haben. Das Kapital kann für die Berufsausbildung oder das Studium des Kindes verwendet werden. Genauso kann es aber als Starthilfe nach der Berufsausbildung dienen. Das Ziel, z. B. die möglichen Studienkosten Ihres Kindes abzusichern, ist ein Stück näher gerückt.
Eine Variante der Term-Fix-Versicherung gibt es als Aussteuerversicherung. Hier sind der Ernährer und das zu versorgende Kind jeweils versicherte Person. Damit gilt auch die Heirat des Kindes als zusätzlicher Versicherungsfall. Die Leistung wird fällig, wenn das Kind heiratet, spätestens zum vereinbarten Termin (meist das 25. Lebensjahr des Kindes). Stirbt das Kind, bevor die Leistung fällig wurde, wird das bis dahin vorhandene Deckungskapital ausgezahlt. Stirbt der Ernährer wird der Vertrag beitragsfrei gestellt und die Versicherungsleistung zu dem ursprünglich vereinbarten Termin ausgezahlt.
| Was ist eine Risiko-Lebensversicherung? |
Bei der Risikoversicherung wird im Gegensatz zur Kapital bildenden Lebensversicherung die Leistung nur im Todesfall innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer fällig. Die Versicherungsdauer kann im Allgemeinen zwischen 1 und 35 Jahren betragen, vielfach werden 10-jährige Verträge abgeschlossen.
| Umtauschrecht in der Risiko-Lebensversicherung |
Risikoversicherungen (mit gleich bleibender Versicherungssumme) haben ein Umtauschrecht. Der Versicherungsnehmer kann seine Risikoversicherung innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 10 Jahre) in eine Kapitalversicherung umwandeln – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wird gleichzeitig noch eine Erhöhung des Versicherungsschutzes gewünscht, muss allerdings eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Der Beitrag für die neu abgeschlossene Versicherung berechnet sich aus dem (neuen) Eintrittsalter bei Umtausch und der dann neu zu wählenden Laufzeit des Vertrages (ggf. wird die Laufzeit der Kapital bildenden Lebensversicherung nur beim ersten Umtausch festgelegt).
| Sinn und Zweck der Risiko-Lebensversicherung |
Risikoversicherungen werden abgeschlossen, um einen zeitlich begrenzten Bedarf an Todesfallschutz zu decken (z. B. bis die Kinder aus dem Haus sind und der Partner wieder berufstätig sein kann) – und das zu geringen Beiträgen. Daher werden die anfallenden Überschussanteile auch i. d. R. zur Reduzierung der Beiträge verwendet.
Zielgruppen für diese Form sind z. B. junge Familien, Bauherren, Kreditnehmer, etc., die einen hohen Versicherungsbedarf für den Todesfall haben, aber diesen Bedarf nicht im Rahmen einer herkömmlichen Kapitalversicherung decken wollen oder können.
| Lebensversicherungen unterliegen neben anderen
Versicherungssparten der strengen Aufsicht durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für den Fall, dass trotz dieser
Aufsicht ein Unternehmen in Not gerät, ist eine Auffanggesellschaft mit
Namen Protektor gegründet worden. Die Protektor Lebensversicherungs-AG wurde gegründet, um Verträge in Not geratener Gesellschaften zu übernehmen und fortzuführen. Die Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland stehen geschlossen hinter der Auffanggesellschaft Protektor. Alle Lebensversicherungsunternehmen haben sich zur Beteiligung an Protektor rechtsverbindlich verpflichtet. Die Mitgliedschaft eines Lebensversicherers im GDV ist satzungsgemäß an eine Beteiligung an der Auffanggesellschaft geknüpft. Jedes Lebensversicherungsunternehmen wird bei Bedarf bis maximal 1 Prozent seiner Kapitalanlagen zur Sanierung der Bestände zur Verfügung stellen. Dies sind zurzeit insgesamt zirka 5 Milliarden Euro. |