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Rechtsschutzversicherungen
Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Vor einem Rechtsstreit ist niemand sicher. Immer häufiger werden
Streitigkeiten zweier Parteien vor Gericht ausgetragen. Jährlich kommt es zu
150.000 Verfahren nach Verkehrsunfällen, 250.000 Streitfällen um
Wohnungsmietverträge und fast 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten.
Verliert man einen Prozess muss man sämtliche Kosten des Prozessgegners und
die Kosten des eigenen Anwalts selbst tragen.
Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen
Interessen ohne finanzielle Risiken vertreten können.
Die Versicherung zahlt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für
Zeugengelder und Sachverständigengebühren, sowie Kosten die dem
Prozessgegner zu erstatten sind.
Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz besteht sowohl für Ihren privaten als auch
beruflichen Bereich, sowie für Ihren ehelichen oder im Vertrag genannten,
nicht ehelichen Lebenspartner.
Mitversichert sind minderjährige und unverheiratete Kinder bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Versicherungsschutz besteht jedoch
längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Kinder eine berufliche Tätigkeit
ausüben und hierfür leistungsbezogenes Entgelt beziehen. Wobei unter
"berufliche Tätigkeit" kein Ferienjob, sondern eine auf Dauer angelegte
Tätigkeit zu verstehen ist.
Welche Leistungen sind versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst:
Schadensersatz-Rechtsschutz:
Dieser fordert Ihre Ansprüche auf Schadenersatz ein, wehrt aber keine
Schadensersatzansprüche ab. Das übernimmt die
Privathaftpflicht-Versicherung. Der Schaden kann materieller
(Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten u.ä.) oder ideeller Natur
(Ehrverletzung, Schmerzensgeld u. ä.) sein.
Arbeits-Rechtsschutz:
Bei außergerichtlichen und gerichtlichen arbeitsrechtlichen
Auseinandersetzungen verhilft Ihnen der Arbeits-Rechtsschutz zu Ihrem Recht.
Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.
Rechtsschutz im Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz:
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Rechtsschutzform für die
Verteidigung wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinar- oder Standesrecht.
Straf-Rechtsschutz:
Diese Form des Rechtsschutzes vertritt Sie, wenn Sie gegen eine
strafrechtliche Vorschrift verstoßen haben. Für Steuerstraftaten besteht
aber kein Rechtsschutz, weil diese unter den allgemein geltenden sog.
Vorsatz-Ausschluss fallen. Dies gilt für Steuer-Ordnungswidrigkeiten
allerdings nur begrenzt.
Der allgemeine Straf-Rechtsschutz umfasst Strafvollstreckungsmaßnahmen jeder
Art. Das sind:
Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und
Zahlungserleichterungsverfahren, soweit der Versicherte nicht lediglich mit
einer Geldstrafe oder -buße unter 250,- bestraft wurde.
Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
Der Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz vertritt Sie beim Vorwurf einer
Ordnungswidrigkeit. Wenn bestands- oder rechtskräftig festgestellt wird,
dass sie als Versicherter die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen haben,
sind Sie verpflichtet, der Versicherung die Kosten zu erstatten. Dies
betrifft alle Kosten die diese für die Verteidigung wegen des Vorwurfes
eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht:
Versichert sind die Kosten einer Beratung durch einen in Deutschland
zugelassenen Anwalt z.B. bezüglich Erbschaft, Sorgerecht, Unterhalt oder
Vormundschaft.
Die Kosten werden nur dann erstattet, wenn die Beratung nicht zu einer
anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit führt.
Beispiel: Die Überprüfung eines Testaments führt zur Testamentsanfechtung.
Was ist zu tun, wenn Sie Rechtsschutz benötigen?
Melden Sie den Schadensfall unverzüglich Ihrer Versicherung - telefonisch
bei einer Service-Hotline oder schriftlich.
Bitte fügen Sie die entsprechenden Unterlagen bei, z.B. Bußgeldbescheid,
Strafbefehl, Klageschrift, Kündigungsschreiben, Verträge, Korrespondenz.
Sie müssen selber für die Einhaltung der Fristen sorgen, z.B. Einspruch
gegen Bußgeldbescheid, Widerspruch gegen Mahnbescheid etc.
Sie haben das freie Recht zur Auswahl Ihres Anwalts. Bitte unterrichten Sie
Ihren Versicherer von dessen Beauftragung.
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