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Rentenversicherungen

Viele glauben, dass die private Lebensversicherung und gesetzliche Rentenversicherung im Wettbewerb stehen. Denn Sie bieten auf den ersten Blick weitgehend die gleichen Leistungen an.

Tatsächlich ergänzen sie sich aber, denn allein mit der gesetzlichen Rente können die wenigsten ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten. Daraus ergibt sich das „Dreisäulensystem“ der Alters- und Hinterbliebenenversorgung: einer Kombination von gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge. Erst alle drei zusammen bieten eine umfassende Absicherung.

Die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Rentenreform bringt eine Absenkung des Rentenniveaus, die durch eine geringere jährliche Anpassung der Renten in den nächsten Jahren zustande kommt. Dadurch bekommen die zweite und dritte Säule ein größeres Gewicht. Der Einzelne muss künftig mehr Eigenverantwortung für seine Versorgung im Alter übernehmen. Die Ergänzung der unterschiedlichen Systeme hat auch der Staat erkannt, deshalb gibt es eine staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester-Rente).

Gesetzliche Rentenversicherung

Eingeführt wurde die GRV 1889 als "Invaliden- und Altersversicherung" mit der Zielsetzung "Armenfürsorge". In einer Solidargemeinschaft soll eine Grundversorgung sichergestellt werden, um den Mitgliedern in bestimmten gesetzlich festgelegten Fällen eine angemessene Lebensgrundlage zu geben.

Die gesetzliche Rentenversicherung hat die finanzielle Absicherung im Alter, im Fall der Erwerbsminderung und die Sicherung der Hinterbliebenen bei Tod des Versicherten zur Aufgabe. Im Alter ist die Rente Alterslohn für Lebensarbeitsleistung. Je höher und länger die Beitragszahlungen, desto mehr Rente kann beansprucht werden. Allerdings spart der Einzelne nicht individuell für seine eigene Rente an.

Es gilt der – ungeschriebene – Generationenvertrag.

Die Jüngeren zahlen für die Alten. Wer im Arbeitsleben steht, sorgt also mit seinen Beitragszahlungen für die heutige Rentnergeneration. Dafür kann der jetzige Beitragszahler erwarten, dass die folgende Generation mit ihren Beiträgen die dann fälligen Renten - also die eigene - finanziert.

Das Fundament der staatlichen Rentenversicherung wird immer weniger tragfähig, da immer weniger Erwerbstätige für die Renten aufkommen. Diese Disharmonie hat negativen Einfluss auf die Rentenentwicklung. Dieser Trend setzt sich weiter fort. Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit und vorzeitiger Ruhestand haben die Finanzgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung erschüttert. Die dadurch erfolgten Einschnitte bei den gesetzlichen Alters-, Invaliditäts - und Hinterbliebenenrenten machen es erforderlich, dass Sie privat vorsorgen sollten.

Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung wendet sich an diejenigen, die ihren Lebensstandard im Rentenalter aufrecht erhalten möchten.

Bei der privaten Rentenversicherung ist im Vorfeld keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Das heißt, dass Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapital bildenden Lebensversicherung nicht in Frage kommt, über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen können.

Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hierbei wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart. Die monatlichen Renten werden ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt und das ein Leben lang.

Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der „Privat-Rentner“ oftmals ein so genanntes Kapitalwahlrecht, d. h. vor Fälligkeit des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente bezieht oder eine einmalige Kapitalleistung ausgezahlt bekommt.

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