Kapital-Lebensversicherungen
Was ist eine Kapital-Lebensversicherung?
Kein Zweifel: Sie ist ein deutscher Klassiker und die beliebteste und
häufigste Form der privaten Vorsorge in diesem Land. Eine
Kapital-Lebensversicherung ist eine Kombination aus einem Sparvertrag
und einer Todesfall-Versicherung.
Sie, als Versicherungsnehmer, zahlen einen regelmäßigen Beitrag an die
Versicherung. Diese verwendet einen Teil hiervon, um das Todesfallrisiko
abzudecken. Das heißt, dass die Versicherungssumme an Ihre
Hinterbliebenen ausgezahlt wird, wenn Sie als versicherte Person während
der Vertragslaufzeit sterben.
Der andere Teil des Beitrages fließt in einen Sparvorgang ein. Die
Versicherung legt das Geld des Kunden gewinnbringend an.
Stirbt die versicherte Person nicht während der Vertragslaufzeit, wird
am Ende der Vertragslaufzeit das angesammelte Kapital plus der
Gewinnanteile ausgezahlt.
Neben dem Todesfallrisiko können weitere Risiken versichert werden, zum
Beispiel das Berufsunfähigkeitsrisiko oder das Pflegefallrisiko.
Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation kann die
Kapital-Lebensversicherung unterschiedliche Zwecke erfüllen. Sie
bestimmen, welchen.
Möglichkeiten sind:
- finanzieller Schutz der Hinterbliebenen bei Tod des
Versicherungsnehmers,
- die eigene Altersversorgung,
- die Versorgung bei Berufsunfähigkeit,
- die Versorgung bei Pflegebedürftigkeit,
- die finanzielle Sicherung der Zukunft ihrer Kinder,
- die Vermögensbildung.
Wer ist versichert?
Als "Versicherungsnehmer" sind Sie Vertragspartner des Versicherers. Sie
haben sich verpflichtet, die Beiträge zu zahlen.
Die versicherte Person hingegen ist diejenige, deren Leben mit der
Versicherung "lebensversichert" ist. Meist fallen Versicherungsnehmer
und versicherte Person zusammen.
Es gibt jedoch auch eine Vertragsform, in der "verbundene Leben"
versichert werden können. Das heißt, dass in einem Vertrag zwei
Personen, die miteinander verbunden sind (wie ein Ehepaar), versichert
sind. In diesem Fall wird die Versicherungssumme fällig, wenn eine der
beiden versicherten Personen stirbt.
Im Todesfall jedoch erhält die im Versicherungsvertrag festgelegte
Person die vereinbarte einmalige Kapitalausschüttung.
"Bezugsberechtigte" können entweder namentlich im Vertrag festgelegt
werden oder offen als "die Hinterbliebenen" betitelt sein.
Welche Leistungen sind versichert?
Aus ihrer historischen Funktion heraus stellt die
Kapital-Lebensversicherung eine Todesfallversicherung dar. Zusätzlich
können jedoch weitere Risiken mitversichert werden:
Zum Beispiel kann eine Berufsunfähigkeits-Versicherung mit
eingeschlossen werden oder eine Unfall-Zusatzversicherung, die die
Todesfallleistung erhöht, wenn der Tod durch Unfall eintritt.
Die Höhe der Versicherungssummen muss individuell ermittelt werden. Man
muss zuerst überlegen, wie hoch die Versorgung sein muss, wenn eine
Person stirbt. Das heißt, wie viel Geld fehlt den mitversorgten
Personen. Der zweite Fall der ins Kalkül gezogen werden muss, ist
natürlich das Erleben des Vertragsendes. Dient die Versicherung auch der
Altersvorsorge, muss man ermitteln wie hoch die Altersvorsorge insgesamt
sein muss.
Von den errechneten Versorgungswerten zieht man die bereits bestehende
Absicherung ab. Dies können Ansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung sein oder aus bereits bestehenden Versicherungen oder
Kapitalanlagen. Die Differenz ist die so genannte Versorgungslücke. Hat
man diese auf den Monat bezogen ausgerechnet, kann man daraus die
notwendige Versicherungssumme bzw. die notwendige Ablaufleistung
berechnen.
Multipliziert man zum Beispiel die monatliche Versorgungslücke mit 200
ergibt sich die Kapitalsumme, die notwendig ist, um die entsprechende
Rente zu finanzieren, wenn man eine 6 %-ige Verzinsung unterstellt und
kein Kapitalverzehr stattfinden soll, damit das Geld lange genug reicht.
Wie schließt man einen Vertrag ab?
Einem Vertragsabschluss sollte eine ausführliche Beratung vorangehen.
Die Versicherungssummen müssen korrekt und bedarfsgerecht ermittelt
werden.
Ist dies geschehen, stellt man einen Versicherungsantrag bei einem
Versicherungsunternehmen.
Der Versicherungsvertrag kommt dann durch die Antragsannahme des
Versicherers zustande.
Hierauf sollten Sie achten:
- Sind alle Daten korrekt?
- Habe ich die richtigen Versicherungssummen?
- Sind die Gesundheitsfragen korrekt und vollständig ausgefüllt?
- Ist das Bezugsrecht richtig gewählt?
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