Kapitalanlagen

Auf den Punkt gebracht:

Anlagerisiko kalkulieren und die Seriosität der Angebote prüfen!

Generell gilt: Keine Anlage ist ohne Risiko.
Mit zunehmender Renditeerwartung steigt tendenziell auch das Risiko. Oder anders ausgedrückt: Wer hohe Renditen erwartet, muss sich darüber im Klaren sein, dass mit dem Investment auch entsprechend höhere Risiken verbunden sind.

Seriöse Produktanbieter erklären in den Prospekten neben den Chancen des jeweiligen Angebotes auch die Risiken. In der Regel sind in den Prospekten Investitions- und Finanzierungspläne enthalten. Im Investitionsplan sind detailliert die einzelnen Kosten und Honorarpositionen aufgelistet.

Achten Sie insbesondere darauf, dass die Kapitalanlage in der Gesamtsumme durch eine entsprechende Höchstkostengarantie begrenzt ist. Sonst besteht die Gefahr, dass die Investition nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Ferner sollten Sie darauf achten, dass die so genannten weichen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtinvestitionskosten stehen.

Erfahrene Anbieter verfügen über eine so genannte Leistungsbilanz, der Sie entnehmen können, wie sich die bisher aufgelegten Fonds entwickelt haben. Achten Sie darauf, wer Ihre Partner sind und auf deren Bonität. Eine Garantie ist nur so viel wert wie ihr Garant.

Kapital-Lebensversicherungen

Was ist eine Kapital-Lebensversicherung?


Kein Zweifel: Sie ist ein deutscher Klassiker und die beliebteste und häufigste Form der privaten Vorsorge in diesem Land. Eine Kapital-Lebensversicherung ist eine Kombination aus einem Sparvertrag und einer Todesfall-Versicherung.

Sie, als Versicherungsnehmer, zahlen einen regelmäßigen Beitrag an die Versicherung. Diese verwendet einen Teil hiervon, um das Todesfallrisiko abzudecken. Das heißt, dass die Versicherungssumme an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt wird, wenn Sie als versicherte Person während der Vertragslaufzeit sterben.

Der andere Teil des Beitrages fließt in einen Sparvorgang ein. Die Versicherung legt das Geld des Kunden gewinnbringend an.
Stirbt die versicherte Person nicht während der Vertragslaufzeit, wird am Ende der Vertragslaufzeit das angesammelte Kapital plus der Gewinnanteile ausgezahlt.

Neben dem Todesfallrisiko können weitere Risiken versichert werden, zum Beispiel das Berufsunfähigkeitsrisiko oder das Pflegefallrisiko.
Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation kann die Kapital-Lebensversicherung unterschiedliche Zwecke erfüllen. Sie bestimmen, welchen.

Möglichkeiten sind:
  • finanzieller Schutz der Hinterbliebenen bei Tod des Versicherungsnehmers,
  • die eigene Altersversorgung,
  • die Versorgung bei Berufsunfähigkeit,
  • die Versorgung bei Pflegebedürftigkeit,
  • die finanzielle Sicherung der Zukunft ihrer Kinder,
  • die Vermögensbildung.


Wer ist versichert?


Als "Versicherungsnehmer" sind Sie Vertragspartner des Versicherers. Sie haben sich verpflichtet, die Beiträge zu zahlen.
Die versicherte Person hingegen ist diejenige, deren Leben mit der Versicherung "lebensversichert" ist. Meist fallen Versicherungsnehmer und versicherte Person zusammen.

Es gibt jedoch auch eine Vertragsform, in der "verbundene Leben" versichert werden können. Das heißt, dass in einem Vertrag zwei Personen, die miteinander verbunden sind (wie ein Ehepaar), versichert sind. In diesem Fall wird die Versicherungssumme fällig, wenn eine der beiden versicherten Personen stirbt.

Im Todesfall jedoch erhält die im Versicherungsvertrag festgelegte Person die vereinbarte einmalige Kapitalausschüttung. "Bezugsberechtigte" können entweder namentlich im Vertrag festgelegt werden oder offen als "die Hinterbliebenen" betitelt sein.

Welche Leistungen sind versichert?


Aus ihrer historischen Funktion heraus stellt die Kapital-Lebensversicherung eine Todesfallversicherung dar. Zusätzlich können jedoch weitere Risiken mitversichert werden:

Zum Beispiel kann eine Berufsunfähigkeits-Versicherung mit eingeschlossen werden oder eine Unfall-Zusatzversicherung, die die Todesfallleistung erhöht, wenn der Tod durch Unfall eintritt.

Die Höhe der Versicherungssummen muss individuell ermittelt werden. Man muss zuerst überlegen, wie hoch die Versorgung sein muss, wenn eine Person stirbt. Das heißt, wie viel Geld fehlt den mitversorgten Personen. Der zweite Fall der ins Kalkül gezogen werden muss, ist natürlich das Erleben des Vertragsendes. Dient die Versicherung auch der Altersvorsorge, muss man ermitteln wie hoch die Altersvorsorge insgesamt sein muss.

Von den errechneten Versorgungswerten zieht man die bereits bestehende Absicherung ab. Dies können Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sein oder aus bereits bestehenden Versicherungen oder Kapitalanlagen. Die Differenz ist die so genannte Versorgungslücke. Hat man diese auf den Monat bezogen ausgerechnet, kann man daraus die notwendige Versicherungssumme bzw. die notwendige Ablaufleistung berechnen.

Multipliziert man zum Beispiel die monatliche Versorgungslücke mit 200 ergibt sich die Kapitalsumme, die notwendig ist, um die entsprechende Rente zu finanzieren, wenn man eine 6 %-ige Verzinsung unterstellt und kein Kapitalverzehr stattfinden soll, damit das Geld lange genug reicht.

Wie schließt man einen Vertrag ab?


Einem Vertragsabschluss sollte eine ausführliche Beratung vorangehen. Die Versicherungssummen müssen korrekt und bedarfsgerecht ermittelt werden.
Ist dies geschehen, stellt man einen Versicherungsantrag bei einem Versicherungsunternehmen.

Der Versicherungsvertrag kommt dann durch die Antragsannahme des Versicherers zustande.

Hierauf sollten Sie achten:

  • Sind alle Daten korrekt?
  • Habe ich die richtigen Versicherungssummen?
  • Sind die Gesundheitsfragen korrekt und vollständig ausgefüllt?
  • Ist das Bezugsrecht richtig gewählt?

Private Rentenversicherungen


Was ist eine private Rentenversicherung?


Eine private Rentenversicherung baut aus den Beitragszahlungen des Versicherten einen Kapitalstock auf, aus dem zum vereinbarten Zeitpunkt eine Rente gezahlt wird. Die Beiträge können über einen längeren Zeitraum eingezahlt werden oder in einer Summe (so genannte "Einmalzahlung").

Die Beiträge der Versicherten legt die Versicherung gewinnbringend an. Sie garantiert dem Versicherten eine lebenslange Rentenzahlung und übernimmt damit das Risiko des Versicherten, dass aufgrund eines überdurchschnittlichen Alters das angesparte Kapital eventuell nicht ausreichen könnte.

In der Regel hat der Versicherte auch die Möglichkeit, nach der Ansparphase anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung zu wählen.
Sie können im Rahmen des privaten Rentenversicherungs-Vertrags zusätzlich
  • die "Hinterbliebenen-Versorgung",
  • die "Berufsunfähigkeits-Absicherung" und
  • die "Absicherung für den Pflegefall"

einschließen.

Was kostet der Versicherungsschutz?


Die Höhe des Beitrages bestimmt der Versicherte im Grunde genommen selbst. Er muss lediglich einen Mindestbeitrag zahlen, der in der Regel so bemessen ist, dass er zu einer versicherten Rente von 50 Euro führt.
Hat der Versicherte ein festgelegtes Versorgungsziel (z.B. eine Rente von 300 Euro) richtet sich der Beitrag danach.

Ein Beispiel:
Ein 32-jähriger Mann möchte ab dem 65. Lebensjahr eine garantierte Rente von 200 Euro erzielen, dann hat er dafür einen monatlichen Beitrag von ca. 65 Euro zu zahlen.
Zu dieser garantierten Rente kommen dann noch Gewinnbeteiligungen hinzu, so dass die tatsächlich erzielte Rente wesentlich höher als 200 Euro sein wird (sicherlich über 500 Euro).

Wie schließt man einen Vertrag ab?


Einem Vertragsabschluss sollte eine ausführliche Beratung zur eigenen Altersvorsorge- Strategie vorangehen. Die Versicherungssummen müssen korrekt und bedarfsgerecht ermittelt werden.

Ist dies geschehen, stellen Sie einen Versicherungsantrag bei einer privaten Versicherung. Der Versicherungsvertrag kommt dann durch die Antragsannahme des Versicherers zustande.

Hierauf sollten Sie achten:
Sind alle Daten korrekt?
Habe ich die Höhe meiner gewünschten Absicherung richtig gewählt?
Ist das Bezugsrecht (wer bekommt die private Rente, wer die eventuell vereinbarte Hinterbliebenenrente) richtig gewählt?

Was passiert im Todesfall?


Je nachdem, was man im Rahmen des privaten Rentenversicherungs-Vertrags vereinbaren möchte, sind verschiedenste Szenarien für den Todesfall des Versicherten möglich:

Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, werden die bis dahin eingezahlten Beiträge plus angesparte Zinsen den Hinterbliebenen zurückerstattet.
Im Rahmen der privaten Rentenversicherung kann auch eine "Hinterbliebenenrente" vereinbart werden, die im Todesfall des Versicherten einsetzt und bis zum Tode der mitversicherten Person läuft.
Stirbt der Versicherte nach Rentenzahlungsbeginn und ist eine "Rentengarantiezeit" vereinbart, so erhalten die Hinterbliebenen noch so lange die Rente, wie in der Garantiezeit vereinbart wurde, beispielsweise fünf oder zehn Jahre.

Weitere Möglichkeit:

Es kann auch eine "Beitragsrückgewähr" vereinbart werden. Heißt: die Hinterbliebenen erhalten nach dem Tod des Versicherten das angesparte Kapital, abzüglich der bis dahin schon gezahlten Renten.
 

Sterbegeld-Versicherungen

Was ist eine Sterbegeld-Versicherung?

Sterbegeldversicherungen sind kleine Kapital-Lebensversicherungen.

Sinn dieser Versicherungen ist es die Hinterbliebenen nicht mit der finanziellen Belastung einer Bestattung zu konfrontieren.

Mit welchen Kosten muss man für eine Bestattung rechnen?


Die Bestattungskosten sind je nach Beisetzungsart (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) und Leistungsumfang sehr unterschiedlich. Auch die öffentlichen Gebühren können je nach Stadt, Gemeinde und Bundesland sehr stark variieren. Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 Euro für eine Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch zusätzliche Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege.

Reicht das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus?


Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde per 01. Januar 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Deshalb ist die private Vorsorge zur Absicherung der Bestattung nun natürlich noch wichtiger.

Welche Sterbegeldsumme sollte man in der Regel versichern?


Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 ¤ für eine Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch zusätzliche Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege. Eine Versicherungssumme von mindestens 5.000 Euro ist daher unbedingt zu empfehlen. Wünschen Sie eine aufwendigere Bestattung, sollten Sie eine höhere Versicherungssumme wählen.

Was leistet die Sterbegeldversicherung?


Wenn die versicherte Person verstirbt erhält die in der Versicherungsurkunde genannte Person die vereinbarte Todesfallsumme zuzüglich erwirtschafteter Überschüsse ausgezahlt.

Bei Unfalltod wird die doppelte Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt.

Wieviel wird ausgezahlt, wenn der Tod kurz nach dem Vertragsabschluss eintritt?


Für das Eintrittsalter bis 69 Jahre erfolgt bei Tod im 1. Monat die Rückzahlung des eingezahlten Beitrags, bei Tod im 2. Monat erfolgt die Zahlung von 1/12 der Versicherungssumme, bei Tod im 3. Monat erfolgt die Zahlung von 2/12 der Versicherungssumme, usw.. Voller Versicherungsschutz besteht bereits nach einem Jahr.

Für das Eintrittsalter ab 70 Jahren erfolgt bei Tod im 1. Monat die Rückzahlung des eingezahlten Beitrags, bei Tod im 2. Monat erfolgt die Zahlung von 1/24 der Versicherungssumme, bei Tod im 3. Monat erfolgt die Zahlung von 2/24 der Versicherungssumme, usw.
Voller Versicherungsschutz besteht bereits nach zwei Jahren.

Bei Unfalltod erhalten Sie unabhängig von der bereits absolvierten Vertragszeit die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.

Wozu brauche ich die doppelte Leistung bei Unfalltod?


Ein Unfalltod stellt einen besonders plötzlichen und heftigen Einschnitt dar. Dann ist alles andere wichtig - nur nicht, über Geld nachdenken zu müssen. Und zusätzliche Mittel können durchaus benötigt werden, z.B. für sich ergebende Reisekosten im In- und Ausland oder Rechtsstreitigkeiten.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?


Nein, es gibt bei der Antragsstellung keine Gesundheitsprüfung. Eine Sterbegeldversicherung kann daher auch von kranken Personen beantragt werden.

Bis zu welchem Alter ist ein Abschluss möglich?


Ein Antrag auf eine Sterbegeldversicherung kann bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres gestellt werden.

Wer bekommt im Sterbefall die Versicherungssumme ausgezahlt?


Die bezugsberechtigte Person kann vom Versicherungsnehmer frei gewählt werden. Wird keine bezugsberechtigte Person angegeben, erhalten die Erben die entsprechende Versicherungsleistung.

Wenn Sie bereits mit einem Bestattungsunternehmen eine Einigung getroffen haben, können Sie auch das Bestattungsunternehmen als Bezugsberechtigten einsetzen.

Wieviel kostet eine Sterbegeldversicherung?


Je nach Eintrittsalter ergeben sich unterschiedliche Beiträge.

Grundsätzlich gilt wie bei jeder Vorsorgeversicherung:
Je früher Sie vorsorgen, umso günstiger sind die Beiträge.

Wie lange müssen Beiträge entrichtet werden?


Bei einem Eintrittsalter bis zum 75. Lebensjahr erfolgt die Beitragszahlung bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres. Ab dem 85. Lebensjahr besteht lebenslang ein beitragsfreier Versicherungsschutz.

Bei einem Eintrittsalter zwischen 76 und 85 Jahren erfolgt die Beitragszahlung lebenslang.

Die jeweils abgeschlossenen Beiträge bleiben während der Laufzeit unverändert.