Auf den Punkt gebracht:
Anlagerisiko kalkulieren und die Seriosität der Angebote
prüfen!
Generell gilt: Keine Anlage ist ohne Risiko.
Mit zunehmender Renditeerwartung steigt tendenziell auch das Risiko.
Oder anders ausgedrückt: Wer hohe Renditen erwartet, muss sich
darüber im Klaren sein, dass mit dem Investment auch entsprechend
höhere Risiken verbunden sind.
Seriöse Produktanbieter erklären in den Prospekten neben den Chancen
des jeweiligen Angebotes auch die Risiken. In der Regel sind in den
Prospekten Investitions- und Finanzierungspläne enthalten. Im
Investitionsplan sind detailliert die einzelnen Kosten und
Honorarpositionen aufgelistet.
Achten Sie insbesondere darauf, dass die Kapitalanlage in der
Gesamtsumme durch eine entsprechende Höchstkostengarantie begrenzt
ist. Sonst besteht die Gefahr, dass die Investition nicht wie
geplant durchgeführt werden kann. Ferner sollten Sie darauf achten,
dass die so genannten weichen Kosten in einem angemessenen
Verhältnis zu den Gesamtinvestitionskosten stehen.
Erfahrene Anbieter verfügen über eine so genannte Leistungsbilanz,
der Sie entnehmen können, wie sich die bisher aufgelegten Fonds
entwickelt haben. Achten Sie darauf, wer Ihre Partner sind und auf
deren Bonität. Eine Garantie ist nur so viel wert wie ihr Garant.
Kapital-Lebensversicherungen
Was ist eine Kapital-Lebensversicherung?
Kein Zweifel: Sie ist ein deutscher Klassiker und die beliebteste und
häufigste Form der privaten Vorsorge in diesem Land. Eine
Kapital-Lebensversicherung ist eine Kombination aus einem Sparvertrag
und einer Todesfall-Versicherung.
Sie, als Versicherungsnehmer, zahlen einen regelmäßigen Beitrag an die
Versicherung. Diese verwendet einen Teil hiervon, um das Todesfallrisiko
abzudecken. Das heißt, dass die Versicherungssumme an Ihre
Hinterbliebenen ausgezahlt wird, wenn Sie als versicherte Person während
der Vertragslaufzeit sterben.
Der andere Teil des Beitrages fließt in einen Sparvorgang ein. Die
Versicherung legt das Geld des Kunden gewinnbringend an.
Stirbt die versicherte Person nicht während der Vertragslaufzeit, wird
am Ende der Vertragslaufzeit das angesammelte Kapital plus der
Gewinnanteile ausgezahlt.
Neben dem Todesfallrisiko können weitere Risiken versichert werden, zum
Beispiel das Berufsunfähigkeitsrisiko oder das Pflegefallrisiko.
Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation kann die
Kapital-Lebensversicherung unterschiedliche Zwecke erfüllen. Sie
bestimmen, welchen.
Möglichkeiten sind:
Wer ist versichert?
Als "Versicherungsnehmer" sind Sie Vertragspartner des Versicherers. Sie
haben sich verpflichtet, die Beiträge zu zahlen.
Die versicherte Person hingegen ist diejenige, deren Leben mit der
Versicherung "lebensversichert" ist. Meist fallen Versicherungsnehmer
und versicherte Person zusammen.
Es gibt jedoch auch eine Vertragsform, in der "verbundene Leben"
versichert werden können. Das heißt, dass in einem Vertrag zwei
Personen, die miteinander verbunden sind (wie ein Ehepaar), versichert
sind. In diesem Fall wird die Versicherungssumme fällig, wenn eine der
beiden versicherten Personen stirbt.
Im Todesfall jedoch erhält die im Versicherungsvertrag festgelegte
Person die vereinbarte einmalige Kapitalausschüttung.
"Bezugsberechtigte" können entweder namentlich im Vertrag festgelegt
werden oder offen als "die Hinterbliebenen" betitelt sein.
Welche Leistungen sind versichert?
Aus ihrer historischen Funktion heraus stellt die
Kapital-Lebensversicherung eine Todesfallversicherung dar. Zusätzlich
können jedoch weitere Risiken mitversichert werden:
Zum Beispiel kann eine Berufsunfähigkeits-Versicherung mit
eingeschlossen werden oder eine Unfall-Zusatzversicherung, die die
Todesfallleistung erhöht, wenn der Tod durch Unfall eintritt.
Die Höhe der Versicherungssummen muss individuell ermittelt werden. Man
muss zuerst überlegen, wie hoch die Versorgung sein muss, wenn eine
Person stirbt. Das heißt, wie viel Geld fehlt den mitversorgten
Personen. Der zweite Fall der ins Kalkül gezogen werden muss, ist
natürlich das Erleben des Vertragsendes. Dient die Versicherung auch der
Altersvorsorge, muss man ermitteln wie hoch die Altersvorsorge insgesamt
sein muss.
Von den errechneten Versorgungswerten zieht man die bereits bestehende
Absicherung ab. Dies können Ansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung sein oder aus bereits bestehenden Versicherungen oder
Kapitalanlagen. Die Differenz ist die so genannte Versorgungslücke. Hat
man diese auf den Monat bezogen ausgerechnet, kann man daraus die
notwendige Versicherungssumme bzw. die notwendige Ablaufleistung
berechnen.
Multipliziert man zum Beispiel die monatliche Versorgungslücke mit 200
ergibt sich die Kapitalsumme, die notwendig ist, um die entsprechende
Rente zu finanzieren, wenn man eine 6 %-ige Verzinsung unterstellt und
kein Kapitalverzehr stattfinden soll, damit das Geld lange genug reicht.
Wie schließt man einen Vertrag ab?
Einem Vertragsabschluss sollte eine ausführliche Beratung vorangehen.
Die Versicherungssummen müssen korrekt und bedarfsgerecht ermittelt
werden.
Ist dies geschehen, stellt man einen Versicherungsantrag bei einem
Versicherungsunternehmen.
Der Versicherungsvertrag kommt dann durch die Antragsannahme des
Versicherers zustande.
Hierauf sollten Sie achten:
Private Rentenversicherungen
Was ist eine private Rentenversicherung?
Eine private Rentenversicherung baut aus den Beitragszahlungen des
Versicherten einen Kapitalstock auf, aus dem zum vereinbarten Zeitpunkt eine
Rente gezahlt wird. Die Beiträge können über einen längeren Zeitraum
eingezahlt werden oder in einer Summe (so genannte "Einmalzahlung").
Die Beiträge der Versicherten legt die Versicherung gewinnbringend an. Sie
garantiert dem Versicherten eine lebenslange Rentenzahlung und übernimmt
damit das Risiko des Versicherten, dass aufgrund eines
überdurchschnittlichen Alters das angesparte Kapital eventuell nicht
ausreichen könnte.
In der Regel hat der Versicherte auch die Möglichkeit, nach der Ansparphase
anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung zu wählen.
Sie können im Rahmen des privaten Rentenversicherungs-Vertrags zusätzlich
einschließen.
Was kostet der Versicherungsschutz?
Die Höhe des Beitrages bestimmt der Versicherte im Grunde genommen selbst.
Er muss lediglich einen Mindestbeitrag zahlen, der in der Regel so bemessen
ist, dass er zu einer versicherten Rente von 50 Euro führt.
Hat der Versicherte ein festgelegtes Versorgungsziel (z.B. eine Rente von
300 Euro) richtet sich der Beitrag danach.
Ein Beispiel:
Ein 32-jähriger Mann möchte ab dem 65. Lebensjahr eine garantierte Rente von
200 Euro erzielen, dann hat er dafür einen monatlichen Beitrag von ca. 65
Euro zu zahlen.
Zu dieser garantierten Rente kommen dann noch Gewinnbeteiligungen hinzu, so
dass die tatsächlich erzielte Rente wesentlich höher als 200 Euro sein wird
(sicherlich über 500 Euro).
Wie schließt man einen Vertrag ab?
Einem Vertragsabschluss sollte eine ausführliche Beratung zur eigenen
Altersvorsorge- Strategie vorangehen. Die Versicherungssummen müssen korrekt
und bedarfsgerecht ermittelt werden.
Ist dies geschehen, stellen Sie einen Versicherungsantrag bei einer privaten
Versicherung. Der Versicherungsvertrag kommt dann durch die Antragsannahme
des Versicherers zustande.
Hierauf sollten Sie achten:
Sind alle Daten korrekt?
Habe ich die Höhe meiner gewünschten Absicherung richtig gewählt?
Ist das Bezugsrecht (wer bekommt die private Rente, wer die eventuell
vereinbarte Hinterbliebenenrente) richtig gewählt?
Was passiert im Todesfall?
Je nachdem, was man im Rahmen des privaten Rentenversicherungs-Vertrags
vereinbaren möchte, sind verschiedenste Szenarien für den Todesfall des
Versicherten möglich:
Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, werden die bis dahin
eingezahlten Beiträge plus angesparte Zinsen den Hinterbliebenen
zurückerstattet.
Im Rahmen der privaten Rentenversicherung kann auch eine
"Hinterbliebenenrente" vereinbart werden, die im Todesfall des Versicherten
einsetzt und bis zum Tode der mitversicherten Person läuft.
Stirbt der Versicherte nach Rentenzahlungsbeginn und ist eine
"Rentengarantiezeit" vereinbart, so erhalten die Hinterbliebenen noch so
lange die Rente, wie in der Garantiezeit vereinbart wurde, beispielsweise
fünf oder zehn Jahre.
Weitere Möglichkeit:
Es kann auch eine "Beitragsrückgewähr" vereinbart werden. Heißt: die
Hinterbliebenen erhalten nach dem Tod des Versicherten das angesparte
Kapital, abzüglich der bis dahin schon gezahlten Renten.
Sterbegeld-Versicherungen
Was ist eine Sterbegeld-Versicherung?
Sterbegeldversicherungen sind kleine Kapital-Lebensversicherungen.
Sinn dieser Versicherungen ist es die Hinterbliebenen nicht mit der
finanziellen Belastung einer Bestattung zu konfrontieren.
Mit welchen Kosten muss man für eine Bestattung rechnen?
Die Bestattungskosten sind je nach Beisetzungsart (Erd-, Feuer- oder
Seebestattung) und Leistungsumfang sehr unterschiedlich. Auch die
öffentlichen Gebühren können je nach Stadt, Gemeinde und Bundesland sehr
stark variieren. Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000
Euro für eine Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch
zusätzliche Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege.
Reicht das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus?
Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde per 01. Januar 2004 ersatzlos
aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen.
Deshalb ist die private Vorsorge zur Absicherung der Bestattung nun
natürlich noch wichtiger.
Welche Sterbegeldsumme sollte man in der Regel versichern?
Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 ¤ für eine
Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch zusätzliche
Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege. Eine Versicherungssumme
von mindestens 5.000 Euro ist daher unbedingt zu empfehlen. Wünschen Sie
eine aufwendigere Bestattung, sollten Sie eine höhere Versicherungssumme
wählen.
Was leistet die Sterbegeldversicherung?
Wenn die versicherte Person verstirbt erhält die in der
Versicherungsurkunde genannte Person die vereinbarte Todesfallsumme
zuzüglich erwirtschafteter Überschüsse ausgezahlt.
Bei Unfalltod wird die doppelte Versicherungssumme an die
bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
Wieviel wird ausgezahlt, wenn der Tod kurz nach dem Vertragsabschluss
eintritt?
Für das Eintrittsalter bis 69 Jahre erfolgt bei Tod im 1. Monat die
Rückzahlung des eingezahlten Beitrags, bei Tod im 2. Monat erfolgt die
Zahlung von 1/12 der Versicherungssumme, bei Tod im 3. Monat erfolgt die
Zahlung von 2/12 der Versicherungssumme, usw.. Voller
Versicherungsschutz besteht bereits nach einem Jahr.
Für das Eintrittsalter ab 70 Jahren erfolgt bei Tod im 1. Monat die
Rückzahlung des eingezahlten Beitrags, bei Tod im 2. Monat erfolgt die
Zahlung von 1/24 der Versicherungssumme, bei Tod im 3. Monat erfolgt die
Zahlung von 2/24 der Versicherungssumme, usw.
Voller Versicherungsschutz besteht bereits nach zwei Jahren.
Bei Unfalltod erhalten Sie unabhängig von der bereits absolvierten
Vertragszeit die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.
Wozu brauche ich die doppelte Leistung bei Unfalltod?
Ein Unfalltod stellt einen besonders plötzlichen und heftigen Einschnitt
dar. Dann ist alles andere wichtig - nur nicht, über Geld nachdenken zu
müssen. Und zusätzliche Mittel können durchaus benötigt werden, z.B. für
sich ergebende Reisekosten im In- und Ausland oder Rechtsstreitigkeiten.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, es gibt bei der Antragsstellung keine Gesundheitsprüfung. Eine
Sterbegeldversicherung kann daher auch von kranken Personen beantragt
werden.
Bis zu welchem Alter ist ein Abschluss möglich?
Ein Antrag auf eine Sterbegeldversicherung kann bis zur Vollendung des
85. Lebensjahres gestellt werden.
Wer bekommt im Sterbefall die Versicherungssumme ausgezahlt?
Die bezugsberechtigte Person kann vom Versicherungsnehmer frei gewählt
werden. Wird keine bezugsberechtigte Person angegeben, erhalten die
Erben die entsprechende Versicherungsleistung.
Wenn Sie bereits mit einem Bestattungsunternehmen eine Einigung
getroffen haben, können Sie auch das Bestattungsunternehmen als
Bezugsberechtigten einsetzen.
Wieviel kostet eine Sterbegeldversicherung?
Je nach Eintrittsalter ergeben sich unterschiedliche Beiträge.
Grundsätzlich gilt wie bei jeder Vorsorgeversicherung:
Je früher Sie vorsorgen, umso günstiger sind die Beiträge.
Wie lange müssen Beiträge entrichtet werden?
Bei einem Eintrittsalter bis zum 75. Lebensjahr erfolgt die
Beitragszahlung bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres. Ab dem 85.
Lebensjahr besteht lebenslang ein beitragsfreier Versicherungsschutz.
Bei einem Eintrittsalter zwischen 76 und 85 Jahren erfolgt die
Beitragszahlung lebenslang.
Die jeweils abgeschlossenen Beiträge bleiben während der Laufzeit
unverändert.