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Wiederanlage

Bei der Wiederanlage von Kapital wird bereits erwirtschaftest Geldvermögen für ein bestimmtes vorher definiertes Ziel angelegt. Die Verwendung des Geldes sollte der zukünftigen Verwendung entsprechend angelegt werden.

z.B.: Bei einer auslaufenden kapitalbildenen Lebensversicherung entscheidet sich der Versicherungsnehmer dazu, dass er das Geld für eine lebenslangen Rente haben möchte. Demnach könnte das Kapital für eine Sofortrente mit einer festen Verzinsung und einer garantierten Rente angelegt werden, dabei kann auch der Lebenspartner des Kunden mit eingeschlossen werden, indem zum Beispiel eine Partnerrente oder eine Fortzahlung der Rente bei versterben des Versicherungsnehmers an den Hinterbliebenden gezahlt wird.

Wiederanlage kann aber auch die Umschichtung von Geldern aus z.B. Aktien in Rentenpapieren oder anderen Anleihen sein.

Bei der nahezu unbegrenzten Anzahl von Kombinationsmöglichkeiten ist eine intensive persönliche Beratung nach den Bedürfnissen des Kunden unumgänglich.